Das Wichtigste in Kürze
- Bürger aus der EU (zum Beispiel Rumänien, Polen, Bulgarien), Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten – auch in der Zeitarbeit.
- Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG dürfen arbeiten, auch in der Zeitarbeit, wenn „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eingetragen ist.
- Für andere Länder entscheidet dein Aufenthaltstitel. Braucht deine Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, ist Zeitarbeit nach § 40 AufenthG nicht erlaubt.
Viele unserer Mitarbeiter kommen aus dem Ausland – aus Rumänien, Polen, Bulgarien, der Ukraine und vielen anderen Ländern. Zeitarbeit ist oft der schnellste Weg in einen Job in Deutschland: Die Bewerbung ist einfach, der Start kann innerhalb weniger Tage sein. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, woher du kommst.
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EU-Bürger: arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
Kommst du aus einem Land der Europäischen Union (zum Beispiel Rumänien, Polen, Bulgarien, Kroatien, Ungarn) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, darfst du in Deutschland ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis arbeiten – auch in der Zeitarbeit. Du brauchst nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ukraine: Aufenthaltserlaubnis nach § 24
Geflüchtete aus der Ukraine bekommen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz). Steht darin oder in der Fiktionsbescheinigung „Erwerbstätigkeit erlaubt“, darfst du jede Arbeit aufnehmen – auch in der Zeitarbeit. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit brauchst du nicht.
Andere Länder: Der Aufenthaltstitel entscheidet
Für Menschen aus anderen Ländern kommt es auf den Aufenthaltstitel an. Wichtig ist der Eintrag zur Erwerbstätigkeit:
- „Erwerbstätigkeit erlaubt“ (zum Beispiel bei Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Aufenthalt aus familiären Gründen oder als anerkannter Flüchtling): Du darfst auch in der Zeitarbeit arbeiten.
- Beschäftigung nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel viele Arbeitsvisa): Zeitarbeit ist dann nicht erlaubt – das Gesetz schließt Leiharbeit für diese Fälle aus (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).
- Aufenthaltsgestattung oder Duldung: Ob und wo du arbeiten darfst, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall. Bring deine Papiere mit – wir schauen gemeinsam, was möglich ist.
Diese Papiere brauchst du für den Start
- Ausweis oder Reisepass – bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel.
- Anmeldung (Meldebescheinigung): Wer in Deutschland wohnt, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt an.
- Steuer-Identifikationsnummer: Sie kommt nach der Anmeldung automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern.
- Krankenversicherung: Als Arbeitnehmer bist du pflichtversichert. Du wählst eine gesetzliche Krankenkasse und bekommst eine Mitgliedsbescheinigung.
- Sozialversicherungsnummer: Sie wird über die Krankenkasse oder den Arbeitgeber bei der Rentenversicherung beantragt, falls du noch keine hast.
- Bankkonto mit IBAN: Dein Lohn kommt per Überweisung, auch ein Konto in einem anderen EU-Land ist möglich.
Fehlt noch etwas? Das ist kein Grund, mit der Bewerbung zu warten. Wir sagen dir, was du in welcher Reihenfolge erledigen musst.
Wie gut muss mein Deutsch sein?
Für viele Helferjobs in Lager, Logistik und Produktion reichen Grundkenntnisse. Wichtig ist, dass du Arbeitsanweisungen und Sicherheitsregeln verstehst. Für Fachkräfte und Jobs mit Kundenkontakt ist besseres Deutsch nötig. Viele Stellenanzeigen gibt es bei uns auch übersetzt – du findest sie auf den Sprachseiten oben.
Lohn und Rechte – genauso wie für alle
Für dich gelten dieselben Tarifverträge wie für alle unsere Mitarbeiter: derselbe Stundenlohn, dieselben Zuschläge, derselbe Urlaub. Details findest du in den Ratgebern Was verdient man in der Zeitarbeit? und Deine Rechte in der Zeitarbeit.
So bewirbst du dich
Such dir eine Stelle in der Stellenbörse aus oder schick eine Initiativbewerbung – ein Anschreiben brauchst du nicht. Hast du keinen Lebenslauf zur Hand, reichen Name und Telefonnummer: Wir rufen dich an.
Häufige Fragen
Brauche ich als EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Nein. Mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus einem EU-Land darfst du in Deutschland arbeiten. Du musst dich an deinem Wohnort anmelden (innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug) und brauchst eine Krankenversicherung, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer.
Dürfen Ukrainer in der Zeitarbeit arbeiten?
Ja, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (oder einer Fiktionsbescheinigung) mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist dafür nicht nötig.
Kann ich ohne gute Deutschkenntnisse arbeiten?
In vielen Helferjobs in Lager, Logistik und Produktion reichen Grundkenntnisse. Wichtig ist, dass du Sicherheitsanweisungen verstehst. Viele unserer Anzeigen gibt es auch auf Englisch, Polnisch, Ukrainisch und Rumänisch.
Welche Unterlagen brauche ich für den ersten Arbeitstag?
Ausweis oder Pass, bei Nicht-EU-Bürgern den Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Nachweis der Krankenkasse und ein Bankkonto (IBAN). Fehlt etwas, helfen wir dir bei den nächsten Schritten.
- Make it in Germany – Portal der Bundesregierung
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 40
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Bundesagentur für Arbeit – Zeitarbeit
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag und die geltenden Tarifverträge.