Personaldienstleistung mit Handschlag – seit über 30 Jahren in Norddeutschland +49 5132 88 88 0 Kontakt Für Firmen ENPLUARO
Ratgeber für Bewerber

Was verdient man in der Zeitarbeit?

Stundenlohn je Entgeltgruppe, Monatslohn, Sonderzahlungen und Zuschläge im Überblick.

Von der Redaktion der KURT Gruppe · Stand:

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einstieg liegt nach Tarif GVP/DGB bei 15,33 € pro Stunde (Entgeltgruppe 1) – das sind rund 2.325 € brutto im Monat bei Vollzeit.
  • Mit Berufsausbildung (Entgeltgruppe 3) sind es 17,11 € pro Stunde, rund 2.595 € im Monat.
  • Dazu kommen ab dem 7. Monat Urlaubs- und Weihnachtsgeld, je nach Einsatz Branchenzuschläge sowie Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Wie viel du in der Zeitarbeit verdienst, ist kein Verhandlungsglück: Bei der KURT Gruppe gilt der Tarif GVP/DGB – das Tarifwerk des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) mit den DGB-Gewerkschaften. Er legt fest, welcher Stundenlohn für welche Tätigkeit mindestens gezahlt wird, und gilt für alle unsere Mitarbeiter. Hier erfährst du, wie sich dein Lohn zusammensetzt und was am Monatsende ungefähr herauskommt.

Stundenlohn nach Entgeltgruppe

Dein Grundlohn hängt von der Entgeltgruppe ab. Sie richtet sich nach der Tätigkeit im Einsatz, nicht nach deinem Lebenslauf allein: Helfertätigkeiten nach kurzer Einweisung sind Entgeltgruppe 1, Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung Entgeltgruppe 3, Meister- und Technikeraufgaben Entgeltgruppe 5. Die Tabelle zeigt die Stundenlöhne gültig ab 01.09.2026 bis 31.03.2027 und den ungefähren Monatslohn bei Vollzeit (151,67 Stunden, 35-Stunden-Woche), jeweils brutto.

EntgeltgruppeStundenlohnMonatslohn (ca.)ab 01.04.2027
EG 1 – Helfertätigkeiten15,33 €2.325 €15,87 €
EG 2a – angelernt15,67 €2.377 €16,22 €
EG 2b – angelernt mit Erfahrung16,08 €2.439 €16,64 €
EG 3 – Fachkraft (Berufsausbildung)17,11 €2.595 €17,71 €
EG 4 – Fachkraft mit Erfahrung18,09 €2.744 €18,72 €
EG 5 – Meister/Techniker20,27 €3.074 €20,98 €
EG 622,52 €3.416 €23,31 €
EG 726,20 €3.974 €27,12 €
EG 828,04 €4.253 €29,02 €
EG 929,42 €4.462 €30,45 €

Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Schon der Einstieg nach Tarif liegt mit 15,33 € deutlich darüber.

Mehr Geld mit Erfahrung im selben Einsatz

Bleibst du länger ohne Unterbrechung beim selben Kundenbetrieb, steigt dein Stundenlohn automatisch – das ist der Erfahrungszuschlag aus dem Entgelttarifvertrag:

  • +1,5 % nach 9 Monaten im selben Einsatz – in Entgeltgruppe 1 sind das 15,56 € pro Stunde.
  • +3,0 % nach 12 Monaten im selben Einsatz – in Entgeltgruppe 1 sind das 15,79 € pro Stunde.

Der Zuschlag wird frühestens nach zwölf Monaten Beschäftigung bei uns gezahlt. Ist der Einsatz in einer Branche mit Branchenzuschlag, kommt dieser zusätzlich dazu – oft ist er der größere Hebel.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Nach sechs Monaten Beschäftigung hast du Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld (mit der Abrechnung für Juni) und Weihnachtsgeld (mit der Abrechnung für November). Die Beträge steigen mit der Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitUrlaubsgeld 2026Weihnachtsgeld 2026Urlaubsgeld 2027
Nach dem 6. Monat229,48 €235,22 €243,45 €
Im 2. und 3. Jahr344,22 €352,83 €365,18 €
Ab dem 4. Jahr458,95 €470,42 €486,88 €

Voraussetzung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt. Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft können auf Antrag einen zusätzlichen Mitgliedervorteil erhalten.

Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht und Feiertage

Für Arbeit zu besonderen Zeiten gibt es Zuschläge auf den Tarif-Stundenlohn. Bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit richtet sich die Höhe nach den Regeln des Kundenbetriebs, begrenzt auf folgende Höchstwerte:

ArtZuschlag
Mehrarbeit (mehr als 15 % über der vereinbarten Monatsarbeitszeit)25 %
Nachtarbeit (23 bis 6 Uhr)bis 25 %
Sonntagsarbeitbis 50 %
Feiertagsarbeit, Heiligabend und Silvester ab 14 Uhrbis 100 %

Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird der jeweils höchste gezahlt. Stunden über der vereinbarten Arbeitszeit landen in der Regel auf deinem Arbeitszeitkonto und können als freie Tage genommen oder ausgezahlt werden.

Rechenbeispiel: Helfer in der Metallindustrie

Du arbeitest als Produktionshelfer (Entgeltgruppe 1) in Vollzeit bei einem Kunden der Metall- und Elektroindustrie:

  • Grundlohn: 15,33 € × 151,67 Std. = rund 2.325 € im Monat.
  • Nach 6 Wochen im Einsatz kommt der Branchenzuschlag von 15 % dazu: 17,63 € pro Stunde, rund 2.674 € im Monat.
  • Nach 9 Monaten sind es mit 50 % Branchenzuschlag 23,00 € pro Stunde, rund 3.488 € im Monat – plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Alle Beträge sind Bruttowerte. Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

So findest du heraus, was du bei uns verdienst

In unseren Stellenanzeigen steht bei fast jeder Stelle der Tariflohn der passenden Entgeltgruppe. Ob für deinen Einsatz ein Branchenzuschlag gilt, sagen wir dir im ersten Gespräch – ehrlich und bevor du unterschreibst. Bewerben kannst du dich ohne Anschreiben, ein Lebenslauf reicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn in der Zeitarbeit?

Nach dem Tarif GVP/DGB bekommen Helfer derzeit mindestens 15,33 € pro Stunde (Entgeltgruppe 1), Fachkräfte mit Ausbildung 17,11 € (Entgeltgruppe 3). Höhere Gruppen für Meister, Techniker und Spezialisten liegen darüber.

Verdient man in der Zeitarbeit mehr als den Mindestlohn?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde, der Tarif-Einstieg in der Zeitarbeit bei 15,33 €.

Gibt es in der Zeitarbeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Ja. Nach sechs Monaten Beschäftigung zahlt der Tarifvertrag zusätzliches Urlaubsgeld (mit der Juni-Abrechnung) und Weihnachtsgeld (mit der November-Abrechnung). Die Höhe steigt mit der Betriebszugehörigkeit, im ersten Jahr sind es 229,48 € Urlaubsgeld und 235,22 € Weihnachtsgeld (2026).

Wie viele Stunden arbeitet man in der Zeitarbeit?

Der Tarifvertrag geht bei Vollzeit von 151,67 Stunden im Monat aus, das entspricht einer 35-Stunden-Woche. Mehrarbeit wird über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen oder mit Zuschlag bezahlt.

Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag und die geltenden Tarifverträge.