Typische Berufe
- Köche und Jungköche
- Küchenhilfen
- Servicekräfte
- Spül- und Reinigungskräfte
- Mitarbeiter für Kantine und Catering
Wenn die Küche voll ist und das Team ausgedünnt: Wir stellen Ihnen Köche, Küchenhilfen und Servicekräfte – für die Saison, für Veranstaltungen oder als Vertretung.
In Küche und Service lassen sich Ausfälle kaum verschieben – das Essen muss raus. Wir unterstützen Restaurants, Hotels, Kantinen und Caterer mit Personal für einzelne Wochen, ganze Saisons oder zur Festanstellung.
Bei der Anfrage klären wir Arbeitszeiten (auch Abende und Wochenenden), Küchenstil, Gästezahlen und die nötigen Nachweise. So beginnt die Kraft nicht bei null, sondern kann sich schnell in Ihre Abläufe einfügen.
Personal für Gastronomie & Hotellerie stellen wir über unsere Niederlassungen in diesen Regionen:
Wir stellen Ihnen qualifizierte Mitarbeitende auf Zeit zur Verfügung – bei Auftragsspitzen, Urlaub, Krankheit oder Projekten. Sie zahlen nur die geleisteten Stunden, Arbeitgeberpflichten wie Lohnabrechnung und Sozialversicherung liegen bei uns.
Sie möchten eine Stelle dauerhaft besetzen? Wir übernehmen Ausschreibung, Vorauswahl und die Organisation der Vorstellungsgespräche. Sie lernen nur Bewerberinnen und Bewerber kennen, die zu Ihren Anforderungen passen.
Ein Ausfall am Montagmorgen oder ein Auftrag, der früher kommt als geplant: Rufen Sie Ihre Niederlassung an und nennen Sie Tätigkeit, Anzahl und Startdatum. Im Idealfall ist schon am nächsten Tag eine passende Kraft bei Ihnen.
Wir wenden das Tarifwerk der Zeitarbeit (GVP/DGB) an – inklusive Branchenzuschlägen, wo sie gelten. Das schafft Rechtssicherheit für Sie und faire Bedingungen für die Mitarbeitenden.
Erste Vorschläge oft innerhalb von 24 Stunden. Bei kurzfristigem Bedarf ist eine Kraft im Idealfall schon am nächsten Tag im Einsatz.
Sie sprechen mit einem festen Disponenten in Ihrer Niederlassung – keine Hotline, kurze Wege und klare Absprachen.
Über drei Jahrzehnte Erfahrung als Personaldienstleister in Norddeutschland – mit Gesellschaften und Niederlassungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Wir sprechen die nötigen Nachweise bei der Anfrage ab und setzen nur Kräfte ein, die sie vorlegen können.
Ja. Teilen Sie uns die gewünschten Zeiten mit – wir wählen Kandidaten aus, die genau zu diesen Arbeitszeiten verfügbar sind.
Sie zahlen einen vorab vereinbarten Stundensatz – und zwar nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Suche, Auswahl, Lohnabrechnung und Sozialversicherung sind darin enthalten. Versteckte Kosten, etwa für die Anfahrt, gibt es bei uns nicht.
Am ersten Einsatztag können Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Stunden ohne Kosten wieder abmelden. Braucht jemand nur etwas Einarbeitung, können Sie mit Ihrem Disponenten für einige Tage einen reduzierten Stundensatz vereinbaren.
Ja. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit bitten wir lediglich um eine Einsatzdauer von mindestens sechs Monaten. Wenn Sie von Anfang an eine Übernahme planen, sagen Sie es uns bei der Anfrage – oder Sie nutzen direkt unsere Personalvermittlung.
Schildern Sie uns kurz, wen Sie suchen – wir melden uns innerhalb eines Werktags mit konkreten Vorschlägen.