Tarifvertrag und Branchenzuschläge
Die KURT Gruppe wendet die Tarifverträge des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und des BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) an. Darin werden Entlohnung und Arbeitsbedingungen festgelegt, um die faire Behandlung von Mitarbeitern zu gewährleisten. Die wichtigsten Fakten sind:
- mindestens 13,00 € / Std. (mehr als der gesetzliche Mindestlohn)
- bis zu 30 Tage Urlaub
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Durch diese Tarifverträge verdienen durch uns vermittelte Mitarbeiter teilweise mehr als die Stammbelegschaft in einigen Unternehmen.
Branchenzuschläge
Zusätzlich wurden 2012 Branchenzuschläge auf Basis von eigenen Tarifverträgen eingeführt, was es Mitarbeitern ermöglicht, ihr Einkommen zu erhöhen, wenn sie mehrere Wochen in ein branchenzugehöriges Unternehmen überlassen werden. Dies hat zum Ziel, dass Die Löhne von Stammbelegschaft und Zeitarbeitern angeglichen werden. Durch Branchenzuschläge ist ein Höchstaufschlag von 50 % des Grundstundenlohns möglich.
Derzeit werden Zuschläge für folgende Branchen gezahlt:
- Metall- und Elektroindustrie
- Chemische Industrie
- Kautschuk und Kunststoff
- Schienenverkehr
- Textil und Bekleidung
- Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
- Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie
- Druckindustrie
- Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
- Papiererzeugende Industrie
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