Tarif­­vertrag und Branchen­­zuschläge

Glückliche Bewerber

Bei der KURT Gruppe werden sowohl der BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) als auch der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) angewendet. Darin werden Arbeitsbedingungen sowie Entlohnung klar geregelt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter fair behandelt werden. Die wichtigsten Eckdaten sind:

  • mindestens 13,00 € / Std. (mehr als der gesetzliche Mindestlohn)
  • bis zu 30 Tage Urlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Durch unsere Tarifverträge verdienen durch uns vermittelte Mitarbeiter in einigen Betrieben teilweise sogar mehr als die Stammbelegschaft.

Branchen­­zuschläge

Im Jahr 2012 wurden Branchenzuschläge eingeführt, die basierend auf eigenen Tarifverträgen bestehen. Durch diese Branchenzuschläge wird das Einkommen von Mitarbeitern erhöht, die über mehrere Wochen in ein branchenzugehöriges Unternehmen überlassen werden.

Die Zuschläge haben das Ziel, die Vergütung für Zeitarbeiter an die Löhne der Stammbelegschaft anzugleichen. Möglich ist ein maximaler Aufschlag von 50 % auf den Grundstundenlohn.

Aktuell werden Zuschläge in den folgenden Branchen gezahlt:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kautschuk und Kunststoff
  • Schienenverkehr
  • Textil und Bekleidung
  • Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Papiererzeugende Industrie

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