Tarif­vertrag und Branchen­­zuschläge

Kollegen

Bei der KURT Gruppe finden die Tarifverträge des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) Anwendung, welche Entlohnung und Arbeitsbedingungen klar regeln. So ist gewährleistet, dass Mitarbeiter fair behandelt werden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • mindestens 13,00 € / Std. (mehr als der gesetzl. Mindestlohn)
  • bis zu 30 Tage Urlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Diese Tarifverträge sorgen dafür, dass durch uns entliehene Zeitarbeiter teilweise mehr als die Stammbelegschaft in manchen Unternehmen verdienen.

Branchen­zuschläge

2012 wurden zusätzliche Branchenzuschläge eingeführt, die auf eigenen Tarifverträgen basieren. Mit dem Ziel, die Entlohnung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft anzugleichen, können Mitarbeiter so ihr Einkommen erhöhen, wenn sie mehrere Wochen lang in einen branchenzugehörigen Betrieb überlassen werden. Durch Branchenzuschläge ist ein Aufschlag von bis zu 50 Prozent des Basisstundenlohns möglich.

Derzeit werden Zuschläge für folgende Branchen gezahlt:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kautschuk und Kunststoff
  • Schienenverkehr
  • Textil und Bekleidung
  • Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Papiererzeugende Industrie

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