Tarifvertrag und Branchenzuschläge
Bei der KURT Gruppe werden die Tarifverträge des BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) angewendet. Diese Verträge regeln die Arbeitsbedingungen und Entlohnung, um eine faire Behandlung der Mitarbeiter sicherzustellen. Die wichtigsten Regelungen sind:
- mindestens 13,00 € / Std. (mehr als der gesetzliche Mindestlohn)
- bis zu 30 Tage Urlaub
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Durch diese Tarifverträge verdienen Mitarbeiter, die durch uns vermittelt werden, teilweise mehr als die Stammbelegschaft einiger Unternehmen.
Branchenzuschläge
2012 wurden Branchenzuschläge auf Basis eigener Tarifverträge eingeführt. Auf diese Weise erhöhen Mitarbeiter in branchenzugehörigen Betrieben ihr Einkommen, wenn sie über mehrere Wochen überlassen werden.
Das Ziel von Branchenzuschlägen ist es, die Entlohnung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft gleichzusetzen. Durch Branchenzuschläge wird ein maximaler Aufschlag von 50 % des Grundstundenlohns ermöglicht.
In den folgenden Branchen werden aktuell Zuschläge gezahlt:
- Metall- und Elektroindustrie
- Chemische Industrie
- Kautschuk und Kunststoff
- Schienenverkehr
- Textil und Bekleidung
- Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
- Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie
- Druckindustrie
- Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
- Papiererzeugende Industrie
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