Tarifvertrag und Branchen­zuschläge

Die KURT Gruppe wendet sowohl den BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) als auch den iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) an. In diesen sind Arbeitsbedingungen und Entlohnung klar geregelt, sodass die Mitarbeiter stets fair behandelt werden. Die wichtigsten Fakten für Sie:

  • mindestens 13,00 € / Std. (mehr als der gesetzl. Mindestlohn)
  • bis zu 30 Tage Urlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Durch unseren Tarifvertrag verdienen die Mitarbeiter teilweise mehr als die Stammbelegschaft in einigen Betrieben.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 die Branchenzuschläge eingeführt, die auf Basis eigener Tarifverträge bestehen. Dadurch erhöhen Mitarbeiter ihr Einkommen, wenn sie über mehrere Wochen einem branchenzugehörigen Betrieb überlassen werden. Ziel ist es, dass die Entlohnung der Zeitarbeiter an die Löhne der Stammbelegschaft angeglichen wird. Die Branchenzuschläge ermöglichen einen maximalen Aufschlag von 67 Prozent (abhängig vom jeweiligen TV BZ) des Grundstundenlohns.

Derzeit werden Zuschläge für folgende Branchen gezahlt:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kautschuk und Kunststoff
  • Schienenverkehr
  • Textil und Bekleidung
  • Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbauindustrie
  • Papiererzeugende Industrie

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